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1789-1793
Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenstimmrecht.
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1900
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.
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1908
Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.
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1918
Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Verfassung: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".
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1919/1920
Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmen an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.
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1947
Erste deutsche Ministerin: Christine Teusch aus Köln (Kultusministerin NRW)
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1949
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
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1951
Erste Richterin am Bundesverfassungsgericht: Erna Scheffler
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1958
Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft und ändert vor allem das Familienrecht.
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1961
Erste Bundesministerin: Elisabeth Schwarzhaupt (Gesundheitsministerium)
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1966
Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bundesrepublik“ vor.
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1968
Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.
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1971
Das erste bundesweite Treffen der §-218-Gruppen findet in Köln statt.
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1972
Erste Bundestagspräsidentin: Annemarie Renger
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1974
Reform des Strafrechts: Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen wird straffrei, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat.
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1975
Internationales Jahr der Frau und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko
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1975
Bundesweit erste Landesfrauenbeauftragte wird in NRW benannt: Barbara von Sell.
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1977
Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe, das Scheidungsprinzip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/der EhepartnerIn, die/der nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch.
Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.
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1980
Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Übereinkommens vom 18.12.1979 bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft.
Ebenfalls 1980 wird die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (im sog. ‚EG-Anpassungsgesetz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.
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1982
Die bundesweit erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird in Köln ernannt: Li Selter.
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1984
Die Gleichstellung von Frau und Mann wird als Aufgabe der Gemeinden in die Gemeindeordnung des Landes NRW aufgenommen. Die Kommunen werden aufgerufen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
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1985
Erleichterung des Zugangs zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung für Frauen, die wegen Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
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1986
Frauen wird je Kind ein Versicherungsjahr bei der Rente anerkannt.
Im selben Jahr: Bundeserziehungsgeldgesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)
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1987
Die neugegründete Abteilung Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Arbeit auf.
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1989
Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.