Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1977

Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Auf­gabenteilung in der Ehe, das Schei­dungs­prin­zip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/­der EhepartnerIn, die/­der nach der Schei­dung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch.

Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.