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1789-1793
Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenstimmrecht.
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1900
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.
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1908
Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.
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1918
Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Verfassung: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".
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1919/1920
Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmen an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.
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1947
Erste deutsche Ministerin: Christine Teusch aus Köln (Kultusministerin NRW)
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1949
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
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1951
Erste Richterin am Bundesverfassungsgericht: Erna Scheffler
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1958
Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft und ändert vor allem das Familienrecht.
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1961
Erste Bundesministerin: Elisabeth Schwarzhaupt (Gesundheitsministerium)
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1966
Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bundesrepublik“ vor.
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1968
Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.
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1971
Das erste bundesweite Treffen der §-218-Gruppen findet in Köln statt.
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1972
Erste Bundestagspräsidentin: Annemarie Renger
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1974
Reform des Strafrechts: Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen wird straffrei, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat.
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1975
Internationales Jahr der Frau und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko
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1975
Bundesweit erste Landesfrauenbeauftragte wird in NRW benannt: Barbara von Sell.
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1977
Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe, das Scheidungsprinzip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/der EhepartnerIn, die/der nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch.
Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.
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1980
Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Übereinkommens vom 18.12.1979 bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft.
Ebenfalls 1980 wird die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (im sog. ‚EG-Anpassungsgesetz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.
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1982
Die bundesweit erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird in Köln ernannt: Li Selter.
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1984
Die Gleichstellung von Frau und Mann wird als Aufgabe der Gemeinden in die Gemeindeordnung des Landes NRW aufgenommen. Die Kommunen werden aufgerufen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
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1985
Erleichterung des Zugangs zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung für Frauen, die wegen Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
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1986
Frauen wird je Kind ein Versicherungsjahr bei der Rente anerkannt.
Im selben Jahr: Bundeserziehungsgeldgesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)
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1987
Die neugegründete Abteilung Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Arbeit auf.
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1989
Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.
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1990
In NRW wird das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann mit Ilse Ridder-Melchers eingerichtet.
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1992
Der UN-Gipfel in Rio de Janeiro beschließt die Agenda21 für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf allen Ebenen. Das Kapitel 24 enthält den globalen Frauen-Aktionsplan. Weltweit soll jede Kommune einen Lokale Agenda 21 (Agenda = Was zu tun ist!) im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln.
Im selben Jahr fällt der § 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 und Frauen dürfen auch zwischen 20 und 6 Uhr erwerbstätig sein.
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1993
Erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes: Heide Simonis (Schleswig-Holstein)
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1994
Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) im Rahmen des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes.
Ebenfalls 1994 wird das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Im selben Jahr wird die Gemeindeordnung NRW novelliert: Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen müssen hauptamtliche Gleichberechtigungsbeauftragte bestellen.
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1995
Die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet Gender Mainstreaming als neue politische Strategie.
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1996
Der Amsterdamer Vertrag der EU verpflichtet alle Staaten, Gender Mainstreaming in ihrer Politik anzuwenden.
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1997
Inkrafttreten des neu gefassten § 177 Strafgesetzbuch, wonach Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.
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2000
UN-Millenniumsziel 3: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
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2001
Mit dem Gewaltschutzgesetz müssen Opfer häuslicher Gewalt nicht mehr selbst den gemeinsamen Haushalt verlassen; die Polizei kann mit Wegweisung und Betretungsverbot unmittelbar intervenieren.
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2002
Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht zur Entgeltgleichheit und zur ökonomischen Situation von Frauen.
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2004
Erste Wirtschaftsweise: Beatrice Weder di Mauro wird in den "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" als eines von fünf Mitgliedern berufen.
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2005
Die Bundesregierung veröffentlicht den ersten Gender-Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern über alle Lebensbereiche.
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2006
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Damit werden EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in Deutschland umgesetzt, die auch den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts bezwecken.
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2007
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz tritt in Kraft. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Elternzeit beteiligen (mindestens 2 Monate).
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2010
Erste Bundesratspräsidentin: Hannelore Kraft
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2011
Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
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2015
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem 5. Sustainable Development Goal (SDG): Gleichstellung der Geschlechter
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2016
Im Sexualstrafrecht gilt nun der Grundsatz „Nein heißt Nein“; es entfallen die bisherigen Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines sexualisierten Übergriffs: körperliche Gewalt und körperliche Gegenwehr.
Im selben Jahr führt Deutschland eine verbindliche Geschlechterquote von 30 % bei Aufsichtsräten von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (ca. 100) ein.
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2017
Mit dem Entgelt-Transparenz-Gesetz soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchgesetzt werden.
Im selben Jahr erscheint der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
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2019
Ursula von der Leyen wird erste Präsidentin der Europäischen Kommission.
Im selben Jahr ist Jennifer Morgan erste Vorstandschefin eines Dax-Konzerns (SPA), in einer Doppelspitze zusammen mit Christian Klein.
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2021
Die Bundesstiftung Gleichstellung wird errichtet und nimmt ihre Arbeit auf.
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2022
Yasmin Fahimi wird zur ersten weiblichen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gewählt, dem Dachverband von acht großen Gewerkschaften mit insgesamt rund sechs Millionen Mitgliedern.
Im selben Jahr wird der § 219a abgeschafft. Damit werden ausführliche Informationen durch Arztpraxen und Kliniken zu Methoden für Schwangersschaftsabbrüche nicht mehr als verbotene Werbung für Abbrüche strafrechtlich verfolgt.