Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1994

Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Be­schäf­tig­ten­schutz­ge­setz) im Rahmen des zweiten Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­set­zes.

Ebenfalls 1994 wird das Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­bot in Artikel 3 Absatz 2 Grund­ge­setz ergänzt: „Der Staat för­dert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen und Män­nern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Im selben Jahr wird die Ge­mein­de­ord­nung NRW novelliert: Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen müssen hauptamtliche Gleich­be­rech­ti­gungs­be­auf­trag­te bestellen.