Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1789-1793

Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleich­stellung von Mann und Frau und das Frauen­stimm­recht.

1900

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Ent­schei­dungs­recht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.

1908

Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.

1918

Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Ab­satz 2 der Weimarer Verfassung: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten“.

1919/1920

Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmen an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.

1947

Erste deutsche Ministerin: Christine Teusch aus Köln (Kultusministerin NRW)

1949

Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

1951

Erste Richterin am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt: Erna Scheffler

1958

Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft und ändert vor allem das Fami­li­en­recht.

1961

Erste Bundesministerin: Elisabeth Schwarzhaupt (Ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um)