Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1966

Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bun­des­re­pu­blik“ vor.

1968

Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwan­ger­schafts­ab­brü­che unter Strafe stellt.

1971

Das erste bundesweite Treffen der §-218-Gruppen findet in Köln statt.

1972

Erste Bundestagspräsidentin: Annemarie Renger

1974

Reform des Strafrechts: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch in den ersten zwölf Wo­chen wird straffrei, wenn vorher eine Be­ra­tung stattgefunden hat.

1975

Internationales Jahr der Frau und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko

1975

Bundesweit erste Lan­des­frau­en­be­auf­tra­gte wird in NRW benannt: Barbara von Sell.

1977

Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Auf­gabenteilung in der Ehe, das Schei­dungs­prin­zip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/­der EhepartnerIn, die/­der nach der Schei­dung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch.

Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.

1980

Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Über­ein­kom­mens vom 18.12.1979 bei der UN-Welt­frauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Un­gleich­heiten zwischen Frauen und Män­nern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft.

Ebenfalls 1980 wird die Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern am Ar­beits­platz (im sog. ‚EG-An­pas­sungs­ge­setz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.

1982

Die bundesweit erste kommunale Gleich­stellungsbeauftragte wird in Köln ernannt: Li Selter.