Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

2016

Im Sexualstrafrecht gilt nun der Grundsatz „Nein heißt Nein“; es entfallen die bisherigen Vor­aus­setzungen für die Strafbarkeit eines sexualisierten Übergriffs: körperliche Gewalt und körperliche Ge­gen­wehr.

Im selben Jahr führt Deutschland eine verbindliche Ge­schlech­ter­quote von 30 % bei Auf­sichts­rä­ten von bör­sen­notierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (ca. 100) ein.