Frauenpolitische Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2025

Frauenpolitik bei Wahlen

Noch immer sind Frauen in vielen Bereichen von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik unterrepräsentiert und werden ihre Leistungen sowohl materiell als auch immateriell geringer geschätzt.

Bereits seit mehr als 111 Jahren ist ein wesentlicher Teil der AKF-Arbeit, den besonderen Anliegen der Frauen im politischen Raum Aufmerksamkeit zu verschaffen, so auch zu den Kommunalwahlen. Sehen Sie die Fragen des AKF und die Antworten aus der Politik zur Kommunalwahl 2020 hier.

Inzwischen hat sich einiges getan: Mit Beginn der aktuellen Ratsperiode hat der Rat der Stadt Köln den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern eingerichtet. Der Ausschuss ist sehr aktiv und bringt die Gleichstellung in Köln voran, sowohl auf einzelnen Politikfeldern, als auch bei Querschnittsthemen, die für die Gesamtheit der Kölnerinnen relevant sind. So hat er die Verwaltung mit der Einführung von Gender-Budgeting (31.01.2022, AN/0134/2022) und Gender-Planning (05.12.2022, AN/2262/2022) beauftragt.

Allerdings bleibt noch Vieles, zum dem sich die Stadt in Chartas und Bündnissen verpflichtet hat, das aber noch nicht realisiert ist, und Weiteres, das zwar beschlossen, jedoch noch nicht umgesetzt wurde.

Der AKF Köln hat daher zur Kommunalwahl am 14. September 2025 erneut frauenpolitische Wahlprüfsteine zusammengestellt. Darin geht es um konkrete Handlungsmöglichkeiten unserer Stadt auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter.

Wenn der Wahltermin näher rückt, werden die demokratischen Parteien um Beantwortung der Fragen gebeten. Die Antworten sind dann wieder an dieser Stelle zu finden. Auch eine Podiumsdiskussion mit Kandidatinnen zu den Wahlprüfsteinen ist wieder geplant.

Öffentlicher Raum / Stadtentwicklung

  • Geschlechtssensible Stadtplanung berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Frauen bei der Bauleitplanung und Stadtentwicklung (z.B. kurze Wege, dezentrale Infrastruktur, Barrierefreiheit / Behindertengerechtigkeit, keine Angsträume). Wie stellen Sie sicher, dass der Beschluss zur Einführung von Gender-Planning (AN/2262/2022)[1] umgesetzt wird?
  • Was wollen Sie tun, damit den „Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen“ in den Bezirksvertretungen Rechnung getragen wird, in denen Punkt 3.4 lautet: „Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen zu benennen bis Geschlechterparität erreicht ist.“[2]

Vereinbarkeit / Bildung / Mädchenarbeit

  • Wie wollen Sie die U3-Betreuung in Köln quantitativ und qualitativ angemessen gewährleisten, damit Eltern nicht länger an der Erwerbsarbeit gehindert werden?
  • Was werden Sie unternehmen, um dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung gerecht zu werden: ausreichend Plätze, ausreichend Personal, ausreichende zeitliche Ausdehnung – von Randzeiten, Wochenenden und Ferien ganz zu schweigen?
  • Wie wollen Sie erreichen, dass bei der Nachmittagsbetreuung an den Schulen die Qualität der Angebote und die angemessene Bezahlung des Personals gesichert und die Grundschulen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 gut aufgestellt sind?
  • Wie wollen Sie die Versorgung mit kostengünstigen Ferien- und Förderangeboten für Schulkinder in Köln erhalten und weiter ausbauen?
  • Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die spezifischen Bedarfe unterschiedlicher Gruppen von Mädchen bei Förder- und Hilfsangeboten berücksichtigt und die Angebote gestärkt werden?
  • Wie stellen Sie sicher, dass der bereits 2020 beschlossene Fachbeirat für Mädchenarbeit möglichst bald eingesetzt wird und seine Arbeit aufnehmen kann?

Familiäre Care-Arbeit

  • Wie wollen Sie Anreize schaffen, damit auch Männer in Köln sich verstärkt an der unbezahlten Sorgearbeit beteiligen (Bündnisse, Netzwerke, Projekte, etc.)?
  • Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote in der Zuständigkeit des JobCenters für erwerbslose Frauen mit Familienverantwortung verantwortungsbewusst eingesetzt werden, damit nicht aus kurzfristigen fiskalischen Interessen die seelische und körperliche Gesundheit der Frauen und das Kindeswohl in Gefahr geraten?

Kultur

  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, bei der Förderung von Kulturangeboten (Ausstellungen, Konzerten, Lesungen, Festivals etc.) die gleichberechtigte Präsenz von weiblichen Kulturschaffenden sowie Werken von Künstlerinnen zur Bedingung zu machen?
  • Was wollen Sie dafür tun, dass bei der Vergabe von Räumen zur Ausübung der verschiedenen Kunstsparten (bildende, darstellende Kunst, Musik, etc.) – ob in städtischem Eigentum oder städtisch bezuschusst – Künstlerinnen gleichberechtigt berücksichtigt werden?
  • Wie wollen Sie eine auskömmliche und nachhaltige Bezuschussung von freien Kulturinitiativen unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und Frauenkultureinrichtungen bzw. Frauenkulturinitiativen sicherstellen?
  • Welche Vorkehrungen wollen Sie treffen, damit Frauen bei der Vergabe von Preisen und Stipendien im Kulturbereich gezielt angesprochen und besonders berücksichtigt werden?

Wohnen

  • Welche Pläne haben Sie, dass mehr alleinlebende Seniorinnen in kleinere, barrierearmere Wohnungen unter vergleichbaren Mietbedingungen wechseln können?
  • Wie wollen Sie für mehr finanzierbaren Wohnraum in Köln sorgen, der insb. von Alleinerziehenden, Alleinverdienerinnen sowie Frauen mit kleiner Rente oder geringem Einkommen gebraucht wird?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, wie die Stadt die Einrichtung von Seniorinnen-WGs und gemeinschaftlich organisierten Frauenwohnprojekten unterstützen kann?

Gewalt

  • Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, damit die Stadt Köln die Zielquoten der Istanbul-Konvention als Mindestgröße für die Schaffung von Schutzplätzen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen erreicht?
  • Wie wollen Sie sicherstellen, dass es dauerhaft bedarfsdeckende und barrierefreie Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen in Köln gibt?

Übergreifendes / Parität

  • Wie wollen Sie dafür sorgen, dass der Rat der Stadt Köln mit seinen Ausschüssen entsprechend der Gender-Mainstreaming-Strategie handelt, indem er bei seinen Entscheidungen systematisch darauf achtet, dass benachteiligende Ungleichheiten abgebaut werden?
  • Wie stellen Sie sicher, dass der Beschluss zügig umgesetzt wird, dass die Verwaltung der Stadt Köln den Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozess fortsetzt und Gender-Ziele im Wirkungsorientierten Haushalt verankert (Gender-Budgeting, AN/0134/2022)[3]?
  • Was halten Sie von einer paritätischen Besetzung von städtischen Kommissionen, Jurys, Beiräten etc., bei denen es um die Vergabe von Preisen, Fördermitteln, Stipendien u.ä. geht (z.B. in den Bereichen Kultur, Jugend, Soziales, Stadtentwicklung, Wirtschaft, Umweltschutz)?
  • Was wollen Sie dafür tun, dass in Aufsichtsräten und Vorständen sowie Geschäftsführungen von Kölner Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften Geschlechterparität erreicht wird?
  • Das Landesgleichstellungsgesetz NRW gilt unmittelbar für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeinden. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes auch in die Satzungen der städtischen Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften aufgenommen werden, wie in § 2 Abs. 2 LGG NRW[4] geboten?
  • Wie wollen Sie dafür sorgen, dass kommunale Mandatsträger:innen mit Familienverpflichtungen an Sitzungen problemlos teilnehmen können?
  • Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten umfasst sowohl die berufliche Gleichstellung ihrer Kolleginnen (interne Gleichstellung), als auch die Stabstellenfunktion zur Mitwirkung „bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde […], die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.“[5] Wie wollen Sie erreichen, dass das Kölner Amt für Gleichstellung beiden Aufgaben voll gerecht werden kann?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass bei der internationalen Zusammenarbeit der Stadt das 5. SDG (Gender Equality) berücksichtigt wird?
  • Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Zivilgesellschaft bei der Entwicklung der Kölner Maßnahmenkataloge für die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ einbezogen wird?[6]

[1] Vgl. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Änderungsantrag zu TOP 2.1 – „Gender Planning […]“ (05.12.2022), https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=908700&type=do, sowie Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung (04.12.2023), https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=387907

[2] Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Ergänzung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen hinsichtlich der Benennung nach Frauen (12.06.2023), https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=931595&type=do

[3] Vgl. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Förderung des Gender-Mainstreaming Implementierungsprozesses (13.06.2022), https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=879575&type=do, sowie Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Gender-Budgeting Pilotämter (04.12.2023), https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=963941&type=do

[4] Vgl. https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146811,3

[5] Gemeindeordnung NRW § 5, https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,6

[6] Vgl. Artikel 5 der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene: https://www.rgre.de/fileadmin/user_upload/pdf/charta_gleichstellung/2022_Europ_Charta_Gleichstellung_DE (S. 13)