Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1984

Die Gleichstellung von Frau und Mann wird als Aufgabe der Gemeinden in die Ge­mein­de­ord­nung des Landes NRW aufgenommen. Die Kommunen werden aufgerufen eine Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te zu bestellen.

1985

Erleichterung des Zugangs zu Maß­nah­men der Umschulung und Fort­bil­dung für Frauen, die wegen Kin­der­er­zie­hung zeit­weise aus dem Er­werbs­le­ben ausgeschieden sind.

1986

Frauen wird je Kind ein Ver­si­che­rungs­jahr bei der Rente anerkannt.

Im selben Jahr: Bun­des­er­zie­hungs­geld­gesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)

1987

Die neugegründete Abteilung Frau­en­poli­tik im Bundesministerium für Ju­gend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Ar­beit auf. Erste Frauenministerin auf Bundesebene ist Rita Süssmuth.

1989

Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.

1990

In NRW wird das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann mit Ilse Ridder-Melchers eingerichtet.

1992

Der UN-Gipfel in Rio de Janeiro beschließt die Agenda21 für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf allen Ebenen. Das Kapitel 24 enthält den globalen Frauen-Aktionsplan. Weltweit soll jede Kommune einen Lokale Agenda 21 (Agenda = Was zu tun ist!) im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln.

Im selben Jahr fällt der § 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 und Frauen dürfen auch zwischen 20 und 6 Uhr erwerbstätig sein.

1993

Erste Ministerpräsidentin eines Bun­des­lan­des: Heide Simonis (Schles­wig-Hol­stein)

1994

Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Be­schäf­tig­ten­schutz­ge­setz) im Rahmen des zweiten Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­set­zes.

Ebenfalls 1994 wird das Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­bot in Artikel 3 Absatz 2 Grund­ge­setz ergänzt: „Der Staat för­dert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen und Män­nern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Im selben Jahr wird die Ge­mein­de­ord­nung NRW novelliert: Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen müssen hauptamtliche Gleich­be­rech­ti­gungs­be­auf­trag­te bestellen.