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AKF Köln – Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen

Dachverband Kölner Frauenverbände, Frauenvereine, Frauennetzwerke

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Home ► Historie ► Quellen ► 100 Jahre AKF

Quellen

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100 Jahre AKF

Marita Alami (Hg.): 100 Jahre Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen (AKF). Gemeinsam engagiert für Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Gleichstellung 1909 bis 2009. Köln 2010

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Historische Persönlichkeiten des AKF Koeln
→ Historische Persönlichkeiten

Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

  • 1789-1793

    Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleich­stellung von Mann und Frau und das Frauen­stimm­recht.

  • 1900

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Ent­schei­dungs­recht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.

  • 1908

    Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.

  • 1918

    Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Ab­satz 2 der Weimarer Verfassung: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".

  • 1919/1920

    Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmen an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.

  • 1947

    Erste deutsche Ministerin: Christine Teusch aus Köln (Kultusministerin NRW)

  • 1949

    Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

  • 1951

    Erste Richterin am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt: Erna Scheffler

  • 1958

    Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft und ändert vor allem das Fami­li­en­recht.

  • 1961

    Erste Bundesministerin: Elisabeth Schwarzhaupt (Ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um)

  • 1966

    Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bun­des­re­pu­blik“ vor.

  • 1968

    Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwan­ger­schafts­ab­brü­che unter Strafe stellt.

  • 1971

    Das erste bundesweite Treffen der §-218-Gruppen findet in Köln statt.

  • 1972

    Erste Bundestagspräsidentin: Annemarie Renger

  • 1974

    Reform des Strafrechts: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch in den ersten zwölf Wo­chen wird straffrei, wenn vorher eine Be­ra­tung stattgefunden hat.

  • 1975

    Internationales Jahr der Frau und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko

  • 1975

    Bundesweit erste Lan­des­frau­en­be­auf­tra­gte wird in NRW benannt: Barbara von Sell.

  • 1977

    Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Auf­gabenteilung in der Ehe, das Schei­dungs­prin­zip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/­der EhepartnerIn, die/­der nach der Schei­dung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch. Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.

  • 1980

    Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Über­ein­kom­mens vom 18.12.1979 bei der UN-Welt­frauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Un­gleich­heiten zwischen Frauen und Män­nern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft. Ebenfalls 1980 wird die Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern am Ar­beits­platz (im sog. ‚EG-An­pas­sungs­ge­setz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.

  • 1982

    Die bundesweit erste kommunale Gleich­stellungsbeauftragte wird in Köln ernannt: Li Selter.

  • 1984

    Die Gleichstellung von Frau und Mann wird als Aufgabe der Gemeinden in die Ge­mein­de­ord­nung des Landes NRW aufgenommen. Die Kommunen werden aufgerufen eine Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te zu bestellen.

  • 1985

    Erleichterung des Zugangs zu Maß­nah­men der Umschulung und Fort­bil­dung für Frauen, die wegen Kin­der­er­zie­hung zeit­weise aus dem Er­werbs­le­ben ausgeschieden sind.

  • 1986

    Frauen wird je Kind ein Ver­si­che­rungs­jahr bei der Rente anerkannt. Im selben Jahr: Bun­des­er­zie­hungs­geld­gesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)

  • 1987

    Die neugegründete Abteilung Frau­en­poli­tik im Bundesministerium für Ju­gend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Ar­beit auf.

  • 1989

    Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.

  • 1990

    In NRW wird das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann mit Ilse Ridder-Melchers eingerichtet.

  • 1992

    Der UN-Gipfel in Rio de Janeiro beschließt die Agenda21 für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf allen Ebenen. Das Kapitel 24 enthält den globalen Frauen-Aktionsplan. Weltweit soll jede Kommune einen Lokale Agenda 21 (Agenda = Was zu tun ist!) im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln. Im selben Jahr fällt der § 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 und Frauen dürfen auch zwischen 20 und 6 Uhr erwerbstätig sein.

  • 1993

    Erste Ministerpräsidentin eines Bun­des­lan­des: Heide Simonis (Schles­wig-Hol­stein)

  • 1994

    Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Be­schäf­tig­ten­schutz­ge­setz) im Rahmen des zweiten Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­set­zes. Ebenfalls 1994 wird das Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­bot in Artikel 3 Absatz 2 Grund­ge­setz ergänzt: "Der Staat för­dert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen und Män­nern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Im selben Jahr wird die Ge­mein­de­ord­nung NRW novelliert: Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen müssen hauptamtliche Gleich­be­rech­ti­gungs­be­auf­trag­te bestellen.

  • 1995

    Die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet Gender Mainstreaming als neue politische Strategie.

  • 1996

    Der Amsterdamer Vertrag der EU verpflichtet alle Staaten, Gender Main­stre­aming in ihrer Politik anzuwenden.

  • 1997

    Inkrafttreten des neu gefassten § 177 Strafgesetzbuch, wonach Ver­ge­wal­ti­gung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

  • 2000

    UN-Millenniumsziel 3: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

  • 2001

    Mit dem Gewaltschutzgesetz müssen Opfer häuslicher Gewalt nicht mehr selbst den gemeinsamen Haushalt verlassen; die Polizei kann mit Wegweisung und Betretungsverbot unmittelbar intervenieren.

  • 2002

    Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht zur Entgeltgleichheit und zur öko­nomischen Situation von Frauen.

  • 2004

    Erste Wirtschaftsweise: Beatrice Weder di Mauro wird in den "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" als eines von fünf Mitgliedern berufen.

  • 2005

    Die Bundesregierung veröffentlicht den ersten Gender-Datenreport zur Gleich­stel­lung von Frauen und Män­nern über alle Lebensbereiche.

  • 2006

    Das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) tritt in Kraft. Damit werden EU-Gleich­be­hand­lungs­richt­li­ni­en in Deutschland umgesetzt, die auch den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts bezwecken.

  • 2007

    Das Bundeselterngeld- und Eltern­zeit­ge­setz tritt in Kraft. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Mo­na­te gezahlt, wenn sich beide Eltern­tei­le an der Eltern­zeit beteiligen (mindestens 2 Monate).

  • 2010

    Erste Bundesratspräsidentin: Hannelore Kraft

  • 2011

    Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

  • 2015

    Agenda 2030 für nachhaltige Ent­wick­lung mit dem 5. Sustainable Development Goal (SDG): Gleich­stel­lung der Geschlechter

  • 2016

    Im Sexualstrafrecht gilt nun der Grundsatz „Nein heißt Nein“; es entfallen die bisherigen Vor­aus­setzungen für die Strafbarkeit eines sexualisierten Übergriffs: körperliche Gewalt und körperliche Ge­gen­wehr. Im selben Jahr führt Deutschland eine verbindliche Ge­schlech­ter­quote von 30 % bei Auf­sichts­rä­ten von bör­sen­notierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (ca. 100) ein.

  • 2017

    Mit dem Entgelt-Transparenz-Gesetz soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchgesetzt werden. Im selben Jahr erscheint der zweite Gleichstellungsbericht der Bun­des­re­gie­rung.

  • 2019

    Ursula von der Leyen wird erste Prä­siden­tin der Eu­ro­pä­ischen Kom­mis­si­on. Im selben Jahr ist Jennifer Morgan erste Vorstandschefin eines Dax-Konzerns (SPA), in einer Doppelspitze zusammen mit Christian Klein.

  • 2021

    Die Bundesstiftung Gleichstellung wird errichtet und nimmt ihre Arbeit auf.

  • 2022

    Yasmin Fahimi wird zur ersten weiblichen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gewählt, dem Dachverband von acht großen Gewerkschaften mit insgesamt rund sechs Millionen Mitgliedern. Im selben Jahr wird der § 219a abgeschafft. Damit werden ausführliche Informationen durch Arztpraxen und Kliniken zu Methoden für Schwangersschaftsabbrüche nicht mehr als verbotene Werbung für Abbrüche strafrechtlich verfolgt.

  • 2025

    Das Gewalthilfegesetz schafft eine eigenständige gesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Darin enthalten ist auch ein kostenfreier Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.



 
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