Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

2007

Das Bundeselterngeld- und Eltern­zeit­ge­setz tritt in Kraft. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Mo­na­te gezahlt, wenn sich beide Eltern­tei­le an der Eltern­zeit beteiligen (mindestens 2 Monate).