Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

1980

Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Über­ein­kom­mens vom 18.12.1979 bei der UN-Welt­frauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Un­gleich­heiten zwischen Frauen und Män­nern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft.

Ebenfalls 1980 wird die Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern am Ar­beits­platz (im sog. ‚EG-An­pas­sungs­ge­setz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.