Menü
  • Home
  • Unsere Mitglieder
    ▼
    • Mitglied werden
  • Unsere Arbeit
    ▼
    • Wie wir arbeiten
    • Frauenpolitische Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2020
    • Wahlaufruf zur IHK-Vollversammlungswahl 2019
    • Else-Falk-Preis – Kölner Frauenpreis
  • Geschichte
    ▼
    • Historischer Abriss
    • Else Falk (1872 – 1956)
    • 100 Jahre Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen (AKF)
  • Aktuelles
  • Bilderalbum
  • Kontakt / Impressum
    ▼
    • Das Vorstandsteam
    • Datenschutz

AKF Köln – Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen

Dachverband Kölner Frauenverbände, Frauenvereine, Frauennetzwerke

AKF Köln – Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen - Dachverband Kölner Frauenverbände, Frauenvereine, Frauennetzwerke AKF Köln – Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen - Dachverband Kölner Frauenverbände, Frauenvereine, Frauennetzwerke
Zum Inhalt springen
  • Home
  • Unsere Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Unsere Arbeit
    • Wie wir arbeiten
    • Frauenpolitische Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2020
    • Wahlaufruf zur IHK-Vollversammlungswahl 2019
    • Else-Falk-Preis – Kölner Frauenpreis
  • Geschichte
    • Historischer Abriss
    • Else Falk (1872 – 1956)
    • 100 Jahre Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen (AKF)
  • Aktuelles
  • Bilderalbum
  • Kontakt / Impressum
    • Das Vorstandsteam
    • Datenschutz
Home ► Historie ► Quellen ► FrauenGeschichtsWiki

Quellen

Quellen A - Z

Beitrags-Navigation

← Franken: Frauen in Köln Handbuch des 5. Wohlfahrtsverbandes →

FrauenGeschichtsWiki

Kölner Frauengeschichtsverein e.V.: FrauenGeschichtsWiki

Quellen

Beitrags-Navigation

← Franken: Frauen in Köln Handbuch des 5. Wohlfahrtsverbandes →
Historische Persönlichkeiten des AKF Koeln
→ Historische Persönlichkeiten

Eckdaten frauengeschichtlichen Fortschritts

  • 1789-1793

    Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleich­stellung von Mann und Frau und das Frauen­stimm­recht.

  • 1900

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Dem Ehemann kommt das Ent­schei­dungs­recht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.

  • 1908

    Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.

  • 1918

    Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Ab­satz 2 der Weimarer Verfassung: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".

  • 1919/1920

    Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmen an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.

  • 1947

    Erste deutsche Ministerin: Christine Teusch aus Köln (Kultusministerin NRW)

  • 1949

    Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

  • 1951

    Erste Richterin am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt: Erna Scheffler

  • 1958

    Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft und ändert vor allem das Fami­li­en­recht.

  • 1961

    Erste Bundesministerin: Elisabeth Schwarzhaupt (Ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um)

  • 1966

    Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bun­des­re­pu­blik“ vor.

  • 1968

    Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwan­ger­schafts­ab­brü­che unter Strafe stellt.

  • 1971

    Das erste bundesweite Treffen der §-218-Gruppen findet in Köln statt.

  • 1972

    Erste Bundestagspräsidentin: Annemarie Renger

  • 1974

    Reform des Strafrechts: Der Schwan­ger­schafts­ab­bruch in den ersten zwölf Wo­chen wird straffrei, wenn vorher eine Be­ra­tung stattgefunden hat.

  • 1975

    Internationales Jahr der Frau und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko

  • 1975

    Bundesweit erste Lan­des­frau­en­be­auf­tra­gte wird in NRW benannt: Barbara von Sell.

  • 1977

    Reform des Ehe- und Familienrechts: keine gesetzlich vorgeschriebene Auf­gabenteilung in der Ehe, das Schei­dungs­prin­zip wird vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip umgestellt, die/­der EhepartnerIn, die/­der nach der Schei­dung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch. Außerdem dürfen Frauen nun auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes erwerbstätig sein.

  • 1980

    Die Bundesregierung verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Über­ein­kom­mens vom 18.12.1979 bei der UN-Welt­frauenkonferenz in Kopenhagen wirksame Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Un­gleich­heiten zwischen Frauen und Män­nern zu ergreifen. 1985 tritt das Gesetz dazu in Kraft. Ebenfalls 1980 wird die Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern am Ar­beits­platz (im sog. ‚EG-An­pas­sungs­ge­setz’) im BGB verankert und beinhaltet auch, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen.

  • 1982

    Die bundesweit erste kommunale Gleich­stellungsbeauftragte wird in Köln ernannt: Li Selter.

  • 1984

    Die Gleichstellung von Frau und Mann wird als Aufgabe der Gemeinden in die Ge­mein­de­ord­nung des Landes NRW aufgenommen. Die Kommunen werden aufgerufen eine Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te zu bestellen.

  • 1985

    Erleichterung des Zugangs zu Maß­nah­men der Umschulung und Fort­bil­dung für Frauen, die wegen Kin­der­er­zie­hung zeit­weise aus dem Er­werbs­le­ben ausgeschieden sind.

  • 1986

    Frauen wird je Kind ein Ver­si­che­rungs­jahr bei der Rente anerkannt. Im selben Jahr: Bun­des­er­zie­hungs­geld­gesetz (Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub)

  • 1987

    Die neugegründete Abteilung Frau­en­poli­tik im Bundesministerium für Ju­gend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Ar­beit auf.

  • 1989

    Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.

  • 1990

    In NRW wird das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann mit Ilse Ridder-Melchers eingerichtet.

  • 1992

    Der UN-Gipfel in Rio de Janeiro beschließt die Agenda21 für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf allen Ebenen. Das Kapitel 24 enthält den globalen Frauen-Aktionsplan. Weltweit soll jede Kommune einen Lokale Agenda 21 (Agenda = Was zu tun ist!) im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln. Im selben Jahr fällt der § 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 und Frauen dürfen auch zwischen 20 und 6 Uhr erwerbstätig sein.

  • 1993

    Erste Ministerpräsidentin eines Bun­des­lan­des: Heide Simonis (Schles­wig-Hol­stein)

  • 1994

    Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Be­schäf­tig­ten­schutz­ge­setz) im Rahmen des zweiten Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­set­zes. Ebenfalls 1994 wird das Gleich­be­rech­ti­gungs­ge­bot in Artikel 3 Absatz 2 Grund­ge­setz ergänzt: "Der Staat för­dert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frauen und Män­nern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Im selben Jahr wird die Ge­mein­de­ord­nung NRW novelliert: Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen müssen hauptamtliche Gleich­be­rech­ti­gungs­be­auf­trag­te bestellen.

  • 1995

    Die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet Gender Mainstreaming als neue politische Strategie.

  • 1996

    Der Amsterdamer Vertrag der EU verpflichtet alle Staaten, Gender Main­stre­aming in ihrer Politik anzuwenden.

  • 1997

    Inkrafttreten des neu gefassten § 177 Strafgesetzbuch, wonach Ver­ge­wal­ti­gung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

  • 2000

    UN-Millenniumsziel 3: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

  • 2001

    Mit dem Gewaltschutzgesetz müssen Opfer häuslicher Gewalt nicht mehr selbst den gemeinsamen Haushalt verlassen; die Polizei kann mit Wegweisung und Betretungsverbot unmittelbar intervenieren.

  • 2002

    Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht zur Entgeltgleichheit und zur öko­nomischen Situation von Frauen.

  • 2004

    Erste Wirtschaftsweise: Beatrice Weder di Mauro wird in den "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" als eines von fünf Mitgliedern berufen.

  • 2005

    Die Bundesregierung veröffentlicht den ersten Gender-Datenreport zur Gleich­stel­lung von Frauen und Män­nern über alle Lebensbereiche.

  • 2006

    Das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) tritt in Kraft. Damit werden EU-Gleich­be­hand­lungs­richt­li­ni­en in Deutschland umgesetzt, die auch den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts bezwecken.

  • 2007

    Das Bundeselterngeld- und Eltern­zeit­ge­setz tritt in Kraft. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Mo­na­te gezahlt, wenn sich beide Eltern­tei­le an der Eltern­zeit beteiligen (mindestens 2 Monate).

  • 2010

    Erste Bundesratspräsidentin: Hannelore Kraft

  • 2011

    Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

  • 2015

    Agenda 2030 für nachhaltige Ent­wick­lung mit dem 5. Sustainable Development Goal (SDG): Gleich­stel­lung der Geschlechter

  • 2016

    Im Sexualstrafrecht gilt nun der Grundsatz „Nein heißt Nein“; es entfallen die bisherigen Vor­aus­setzungen für die Strafbarkeit eines sexualisierten Übergriffs: körperliche Gewalt und körperliche Ge­gen­wehr. Im selben Jahr führt Deutschland eine verbindliche Ge­schlech­ter­quote von 30 % bei Auf­sichts­rä­ten von bör­sen­notierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (ca. 100) ein.

  • 2017

    Mit dem Entgelt-Transparenz-Gesetz soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchgesetzt werden. Im selben Jahr erscheint der zweite Gleichstellungsbericht der Bun­des­re­gie­rung.

  • 2019

    Ursula von der Leyen wird erste Prä­siden­tin der Eu­ro­pä­ischen Kom­mis­si­on. Im selben Jahr ist Jennifer Morgan erste Vorstandschefin eines Dax-Konzerns (SPA), in einer Doppelspitze zusammen mit Christian Klein.

  • 2021

    Die Bundesstiftung Gleichstellung wird errichtet und nimmt ihre Arbeit auf.

  • 2022

    Yasmin Fahimi wird zur ersten weiblichen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) gewählt, dem Dachverband von acht großen Gewerkschaften mit insgesamt rund sechs Millionen Mitgliedern. Im selben Jahr wird der § 219a abgeschafft. Damit werden ausführliche Informationen durch Arztpraxen und Kliniken zu Methoden für Schwangersschaftsabbrüche nicht mehr als verbotene Werbung für Abbrüche strafrechtlich verfolgt.



 
→ alle Eckdaten zeigen

Stichworte

AKF-Jubiläum AKF-Veranstaltung Dachverband Else-Falk-Preis FBT Frauen-Business-Tag Frühjahrstreffen Gender Budgeting Gender Equality Geschichte Gleichstellungsausschuss Gleichstellungsbeauftragte Herbsttreffen IFT Köln IHK Vollversammlung Internationaler Frauentag Kölner Frauenpreis Netzwerken OBR Köln ONE BILLION RISING Wahlprüfsteine Über uns
© 2007-2023 AKF Köln   –   Datenschutz   –   powered by www.forumf.de
▲