Großer Erfolg für die Frauen bei der Wahl zur Vollversammlung der Kölner IHK 2019

Großer Erfolg für die Frauen bei der Wahl zur IHK-Vollversammlung Köln

77% der Kandidatinnen wurden gewählt, 46% der Kandidaten. Mit 30 Vollversammlungsmitgliedern liegt der Frauenanteil etwas höher als vor fünf Jahren, obwohl nur 23% der Kandidierenden weiblich waren (in 2014 waren es 27%).

Noch deutlicher als bei der letzten Vollversammlungswahl haben die Wählerinnen und Wähler aktiv für Gerechtigkeit gesorgt!

Wahlaufruf des AKF Köln

Damit weiterhin ca. 1/3 der Vollversammlungsmitglieder der IHK zu Köln weiblich sind, hat der AKF Köln auch zu dieser Wahl einen Aufruf gestartet mit dem Ziel, dass sich mehr Frauen an der Briefwahl zur IHK-Vollversammlung beteiligen und darüber informiert werden, welche Kandidatinnen sich im Falle ihrer Wahl u.a. auch für Themen einsetzen wollen, die für Frauen besonders wichtig sind. 62% der Kandidatinnen haben sich beteiligt und werden mit Foto, E-Mail-Adresse, Infos zu ihren frauenrelevanten Zielen für die IHK-Arbeit sowie ihr bisheriges Engagement online vorgestellt: vv2019.akf.koeln. Interessierte wurden mit einem Flyer über die Aktion informiert.

Was ist die IHK-Vollversammlung?

Die IHK-Vollversammlung besteht aus 92 Mitgliedern und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Sie ist das wichtigste Gremium der IHK. Ihre Mitglieder entscheiden über die Schwerpunkte der IHK-Arbeit, setzen sich für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ein, legen den wirtschaftspolitischen Kurs fest und entscheiden über den Haushalt der IHK.

Die IHK-Vollversammlung

  • wählt das Präsidium und die/den PräsidentIn,
  • bestellt die/den HauptgeschäftsführerIn,
  • bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit,
  • und entscheidet über die Finanzen der IHK.

Wer wählt – wird gewählt?

Aktives und passives Wahlrecht haben nur Mitglieder der IHK zu Köln, also UnternehmerInnen im Kammerbezirk, die ein Gewerbe angemeldet oder ihre Firma im HGB eingetragen haben. Die Kammermitglieder sind nach Branchen und Regionen in 32 Wahlgruppen eingeteilt.

Jedes wahlberechtigte Mitglied der IHK zu Köln hat so viele Stimmen, wie es Sitze in seiner Wahlgruppe gibt. Es kann – aber muss nicht (!) – so viele KandidatInnen ankreuzen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind.

→ Aktion des AKF Köln zur IHK-Vollversammlungswahl 2019
→ Aktion des AKF Köln zur IHK-Vollversammlungswahl 2014